2016 – Thema B – Rudolf Thienel


Was kann der Staat zur Sicherung des Standortes Österreich beitragen?

Österreichs Wirtschaft kann nur durch die Qualität seiner Produkte reüssieren. Dies erfordert einen Innovations­­vor­sprung.

Wesentlichster Beitrag des Staates: Schaffung ange­mes­sener Rahmenbedingungen:

  • Sicherstellung der äußeren und inneren Sicherheit; Gewährleistung der Rechtssicherheit – Organisation der staat­lichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die eine mög­lichst effektive und zugleich kostengünstige Voll­ziehung sicherstellen.
  • Leistungsfähiges Bildungssystem, leistungsfähiges Ge­sund­heitssystem, angemessenes Sozialsystem.
  • Rechtsvorschriften müssen wirtschaftliche Betätigung und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und von Innovationen erleichtern – aktuell bestehende Über­regulierung erfordert eine Reduktion der zahlreichen Vorschriften und ihre Überprüfung darauf, wie weit sie in der praktischen Anwendung zu übermäßigen Be­lastungen führen.

Bei Reformen sollten insbesondere folgende grund­le­gende Leitlinien beachtet werden:

  1. Die staatliche Organisation hat den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu dienen, sie ist nicht Selbst­zweck. Eine grundlegende Reform der z.T. sehr ver­alteten staatlichen Strukturen ist überfällig.
  2. Bei der Schaffung von Rechtsvorschriften ist verstärkt darauf zu achten, welche Auswirkungen sie für die Betroffenen haben.
  3. Zur Abwehr von Gefährdungen sind Schutz­vor­schriften unumgänglich. Dabei sollte die Verhältnis­mäßigkeit der Schutzmaßnahmen nicht aus dem Auge verloren werden. Die Gesellschaft muss wieder lernen zu akzep­tieren, dass es nicht möglich ist, alle Gefahren mit Sicherheit auszuschließen.
  4. Konkrete Anlassfälle führen regelmäßig zum Ruf nach dem Gesetzgeber. Indem die Politik solchen For­derungen immer wieder nachgegeben hat, wurden viele Anlassgesetze mit zusätzlichen bürokratischen Anforderungen geschaffen. Zurückhaltung wäre nach­haltiger.

 


Über Rudolf Thienel

Seit 1993 Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Ver­wal­tungs­recht der Universität Wien und weitere universitäre Funk­tionen. Seit 2014 Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, zuvor Vize­präsident. Ehem. Mitglied des Österreich-Konvents und des Stiftungs­rats der Sti­pen­dienstiftung der Republik Österreich. Seit 2011 Mit­glied des Staaten­dokumentationsbeirates, 2014/2015 Leitung der Auf­gaben­reform- und Deregulierungskommission.