2016 – Allgemein – Bernhard Raschauer


Keine Blockaden!

Neue Herausforderungen brechen in immer rascherer Folge und in zunehmend größeren Dimensionen über den Staat und seine Verwaltung herein: Migrantenströme, Naturkatastrophen (regionale Hochwasserereignisse), ter­roris­tische Bedrohungsszenarien. Die staatliche Verwaltung ist auf „normale Abläufe“ ausgerichtet und daher auf neue große Herausforderungen dieser Art und dieses Ausmaßes nicht eingestellt.

Die Einwohner erwarten, dass die von ihnen finanzierten Verwaltungsstellen „unbürokratisch“ funktio­nieren. Kon­takte sollen mittels Handy möglich sein, so wie die Ein­wohner auch untereinander kommunizieren. Ver­waltung soll nicht primär regelkonform, sondern situations­gerecht geführt werden. Dies erhöht den Argu­mentations­bedarf „vor Ort“.

I. Föderalismus
Den Kern der Bundesstaatlichkeit bildet die bürger­nahe Verwaltung in den Ländern. Der Sinn einer eigen­ständigen Landesgesetzgebungsbefugnis ist da­ge­gen immer weniger einzusehen. „Eine Aufgabe, eine Zuständigkeit“: In der Verwaltung der Zukunft darf es keine Blockaden durch Einvernehmens- und Zu­stimmungsvorbehalte geben.

II. Betrauung von Privaten
Sinnvollerweise gibt es kein Amt für Ökostrom, kein Amt für Biolebensmittelkontrolle und kein Amt für Verpackungsabfälle. Dies wird durch private Ein­richtungen bewältigt. Noch unbewältigt ist allerdings die Sicherstellung von „Transparenz und Nicht­dis­krimi­nierung“ in diesen Zusammenhängen.

III. Verwaltung und „Zivilgesellschaft“
Einige Repräsentanten der organisierten Zivil­gesell­schaft weisen eine Stabilität und Verlässlichkeit auf, die das Eingehen von Vereinbarungen möglich machen. Im Übrigen ist zivilgesellschaftliches Enga­ge­ment durch Spontaneität, Kurzzeitigkeit und Ziel­gerichtetheit (Parteilichkeit) geprägt. Die staatliche Ver­waltung muss „Andockstellen“ bereit­stellen. Sie muss allerdings auch die Kraft haben, Nein zu sagen, um z.B. der Entwicklung von Parallelgesellschaften zu begegnen.


Über Bernhard Raschauer

Seit 1982 außerordentlicher Universitätsprofessor und seit 1989 Uni­versitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Davor war er u.a. wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut in Heidelberg. Von 1982 bis 1991 war er Umwelt­anwalt des Landes Niederösterreich, von 1994 bis 1998 Kura­toriums­vorsitzender der Donau-Universität Krems, 1999 bis 2014 Mitglied im Unabhänigen Umweltsenat und u.a. Mitglied des Österreich-Konvents.