Keine Blockaden!
Neue Herausforderungen brechen in immer rascherer Folge und in zunehmend größeren Dimensionen über den Staat und seine Verwaltung herein: Migrantenströme, Naturkatastrophen (regionale Hochwasserereignisse), terroristische Bedrohungsszenarien. Die staatliche Verwaltung ist auf „normale Abläufe“ ausgerichtet und daher auf neue große Herausforderungen dieser Art und dieses Ausmaßes nicht eingestellt.
Die Einwohner erwarten, dass die von ihnen finanzierten Verwaltungsstellen „unbürokratisch“ funktionieren. Kontakte sollen mittels Handy möglich sein, so wie die Einwohner auch untereinander kommunizieren. Verwaltung soll nicht primär regelkonform, sondern situationsgerecht geführt werden. Dies erhöht den Argumentationsbedarf „vor Ort“.
I. Föderalismus
Den Kern der Bundesstaatlichkeit bildet die bürgernahe Verwaltung in den Ländern. Der Sinn einer eigenständigen Landesgesetzgebungsbefugnis ist dagegen immer weniger einzusehen. „Eine Aufgabe, eine Zuständigkeit“: In der Verwaltung der Zukunft darf es keine Blockaden durch Einvernehmens- und Zustimmungsvorbehalte geben.
II. Betrauung von Privaten
Sinnvollerweise gibt es kein Amt für Ökostrom, kein Amt für Biolebensmittelkontrolle und kein Amt für Verpackungsabfälle. Dies wird durch private Einrichtungen bewältigt. Noch unbewältigt ist allerdings die Sicherstellung von „Transparenz und Nichtdiskriminierung“ in diesen Zusammenhängen.
III. Verwaltung und „Zivilgesellschaft“
Einige Repräsentanten der organisierten Zivilgesellschaft weisen eine Stabilität und Verlässlichkeit auf, die das Eingehen von Vereinbarungen möglich machen. Im Übrigen ist zivilgesellschaftliches Engagement durch Spontaneität, Kurzzeitigkeit und Zielgerichtetheit (Parteilichkeit) geprägt. Die staatliche Verwaltung muss „Andockstellen“ bereitstellen. Sie muss allerdings auch die Kraft haben, Nein zu sagen, um z.B. der Entwicklung von Parallelgesellschaften zu begegnen.