// Verankerung der Freiheit //
Seit 12. Mai 1982 ist die Freiheit der Kunst in der österreichischen Verfassung festgeschrieben und verankert: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst, sowie die Lehre sind frei.“
Ein zweiter vorgesehener Passus, der die Förderung künstlerischen Schaffens und seiner Vielfalt ebenso festgeschrieben hätte, wurde nicht umgesetzt.
In Zeiten (wieder) zunehmender Kunst- und Künstler*innen-Feindlichkeit, wo eine Landesparteiobfrau „der Notwendigkeit des Museums der Moderne ganz allgemein kritisch gegenübersteht“ und Kulturförderung „ergebnisorientiert“ (nach wessen Maßstäben?) sein soll, vergisst eine Nation offenbar, wie sehr die Errungenschaften Kunstschaffender dieses Land geprägt haben und prägen, wie sehr die Kunst der Vergangenheit und Gegenwart ein Wirtschafts- und Tourismus-Faktor ist und wie viele Menschen sich gerade im Zuge der Covid-Maßnahmen gewahr wurden, was für ein wichtiger, beglückender und perspektivenbildender Faktor die Kunst in ihrem Leben ist.
Ein heller Fixstern in dieser Situation ist nicht nur die Verfassung, sondern auch ihr großer Fan, Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der weiß: „Kunst und Kultur haben einen Wert an sich – abseits jeder kommerziellen Verwertbarkeit.“
Die Freiheit der Kunst nicht zu beschneiden, durch Auslegungen und Interpretationen, die Vielfalt nicht zu schmälern, Förderungen nicht als freundliche Zuwendungen zu empfinden, ist das, was uns von Entwicklungen in anderen europäischen Ländern auch in Zukunft unterscheiden soll.