// Effektiver Rechtsschutz ist ein Gebot //
100 Jahre nach Inkrafttreten des B-VG zeigten Krisen wie Corona, dass Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof – und im Übrigen bei allen sonstigen Verwaltungsgerichten –
immer wichtiger werden.
Auch und vor allem in Krisensituationen hat der Gesetzgeber auf Hochtouren zu arbeiten. Unter extremem Zeitdruck innerhalb weniger Tage und Wochen eine Flut an Gesetzen und Verordnungen aus dem Boden zu stampfen, birgt die Gefahr von Fehlern. Das Faktum Zeit spielt aber bei der Einräumung von effektivem Rechtsschutz eine immens wichtige Rolle. Wenn zwischen der Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch den Normunterworfenen und der endgültigen Entscheidung darüber zu viel Zeit vergeht, kann zumindest in Zweifel gezogen werden, dass noch ein effektiver Rechtsschutz vorliegt. Konkret im Fall Corona hat der Verfassungsgerichtshof zwar seine bisherige Rechtsprechung überdacht und auch bereits außer Kraft getretene Bestimmungen geprüft, noch besser wäre aber eine direkte, vorläufige Rechtsschutzmöglichkeit.
Ein weiterer unumstößlicher Grundpfeiler in einem demokratischen Rechtsstaat betrifft die Verständlichkeit von Rechtsnormen aus der Sicht des Normunterworfenen. Um es mit den Worten des Verfassungsgerichtshofs zu sagen: Für das Lesen von Rechtsnormen sollte keine „Lust zum Lösen von Denksportaufgaben von Nöten“ sein. Ein Mindestmaß an Verständlichkeit von Rechtsnormen ist bereits unter normalen Umständen im Lichte des Rechtsstaatsprinzips geboten. Der Gesetzgeber kann zwar nicht jeden einzelnen möglichen Sachverhalt legistisch erfassen. Dennoch sollte wieder mehr Augenmerk auf eine klare und unmissverständliche Sprache bei der Erlassung von Rechtsnormen gelegt werden.