2021 – Kathrin Bayer


// Effektiver Rechtsschutz ist ein Gebot //

100 Jahre nach Inkrafttreten des B-VG zeigten Krisen wie Corona, dass Eilverfahren beim Verfassungsgerichtshof – und im Übrigen bei allen sonstigen Verwaltungsgerichten –
immer wichtiger werden.
Auch und vor allem in Krisensituationen hat der Gesetz­geber auf Hochtouren zu arbeiten. Unter extremem Zeit­druck innerhalb weniger Tage und Wochen eine Flut an Gesetzen und Verordnungen aus dem Boden zu stampfen, birgt die Gefahr von Fehlern. Das Faktum Zeit spielt aber bei der Ein­räumung von effektivem Rechts­schutz eine immens wichtige Rolle. Wenn zwischen der Geltend­machung einer Rechts­verletzung durch den Normunterworfenen und der endgültigen Ent­scheidung darüber zu viel Zeit vergeht, kann zumindest in Zweifel gezogen werden, dass noch ein effektiver Rechts­schutz vorliegt. Konkret im Fall Corona hat der Verfassungsgerichtshof zwar seine bisherige Rechtsprechung überdacht und auch bereits außer Kraft getretene Bestimmungen geprüft, noch besser wäre aber eine direkte, vorläufige Rechtsschutzmöglichkeit.
Ein weiterer unumstößlicher Grundpfeiler in einem demo­kratischen Rechtsstaat betrifft die Verständlichkeit von Rechtsnormen aus der Sicht des Normunterworfenen. Um es mit den Worten des Verfassungsgerichtshofs zu sagen: Für das Lesen von Rechtsnormen sollte keine „Lust zum Lösen von Denksportaufgaben von Nöten“ sein. Ein Mindest­maß an Verständlichkeit von Rechtsnormen ist bereits unter normalen Umständen im Lichte des Rechts­staats­prinzips geboten. Der Gesetzgeber kann zwar nicht jeden einzelnen möglichen Sachverhalt legistisch erfassen. Dennoch sollte wieder mehr Augenmerk auf eine klare und unmiss­verständliche Sprache bei der Erlassung von Rechtsnormen gelegt werden.


Über Kathrin Bayer

Studien der Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissen­schaften sowie Technische Physik. Rechtsanwaltsprüfung am OLG Graz. Zahl­reiche Publikationen und Auszeichnungen, etwa „Forbes 30 under 30“ und Beste Junganwältin Österreichs 2018. Lektorin und Vor­tragende u.a. im Forst-, Jagd- und Fischereirecht an der Universität für Boden­kultur Wien. Seit 2020 Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Eisenberger. [Foto: © Susanne Bayer Fotografie]