2021 – Eva Schulev-Steindl


// Herausforderung Klimaschutz //

Nach der Krise ist vor der Krise: Mit Covid-19 haben wir umzugehen gelernt – die großen Herausforderungen durch den Klimawandel kommen noch auf uns zu. Die Verfassung ist für sie nur zum Teil gerüstet: Einer gut etablierten Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften im B-VG, die ein potentiell weites Feld an Staatsaufgaben umfasst, steht das eher vage Bekenntnis zu Umweltschutz im BVG Nachhaltigkeit gegenüber. Um den Übergang zu einer dekarboniserten Gesellschaft und Wirtschaft im Lichte der Pariser Klimaziele gut und zeitgerecht zu schaffen, wäre es wichtig, in der Verfassung
• Bund, Länder und Gemeinden auf die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 hin zu verpflichten,
• ihnen dabei ein konkretes Treibhausgasbudget und einen darauf beruhenden Reduktionspfad vorzu­geben,
• zugleich die Zivilgesellschaft zu ermächtigen, die Einhaltung dieses Pfades und die Effektivität der Maß­nahmen im Rechtsweg überprüfen zu lassen,
• aber auch, legitime Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dem Staat aufzutragen, den Transformationsprozess fair, sozial gerecht und ökonomisch verträglich zu gestalten.
Last but not least muss all dies wissenschafts- und evidenzbasiert erfolgen – das jedenfalls sollten wir aus der Coronakrise gelernt haben!


Über Eva Schulev-Steindl

Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht sowie Vize­dekanin der rechts­wissen­schaftlichen Fakultät an der Uni­versität Graz. Leiterin des 2020 ge­gründeten Forschungszentrums für Klima­schutz­recht ClimLaw: Graz. Publikationen bzw. Heraus­geber­schaften zum öster­reichi­schen und europäischen öffentlichen Recht, Wirtschafts-, Umwelt- und Klimaschutzrecht sowie zur Rechtstheorie.