2021 – Christoph Bezemek


// Nicht schön und elegant, aber vielfach bewährt //

Die österreichische Bundesverfassung ist weder schön, noch ist sie elegant. Sie ist es für sich betrachtet nicht: Jede noch so oberflächliche Lektüre erweist das. Und sie ist es nicht im Verhältnis zu Verfassungen anderer Gemeinwesen: Jeder noch so rudimentäre Rechtsvergleich bestätigt das. Die ästhetischen Problempunkte sind ebenso zahl­reich wie weitreichend und beginnen damit, dass „die österreichische Bundesverfassung“ als einheitliches Doku­ment gar nicht existiert. Aber auch beschränkte man sich auf die Stammurkunde der so von Zentrifugalkräften zerfurchten österreichischen Verfassungslandschaft, könnte der Befund nicht schmeichelhafter ausfallen: Zu inhomo­gen, zu unausgewogen, zu verklausuliert und zu kontin­gent, was die ausgeführten Inhalte anlangt, ist das B-VG, um einer umfassend positiven ästhetischen Konnotation überantwortet zu werden.
Die Frage ist freilich, ob das schlimm oder überhaupt von Relevanz ist. Ästhetik ist – jedenfalls in einem engeren Verständnis – keine rechts- oder politikwissenschaftliche Kategorie. Hier gelten andere – wenn auch der Sache nach inter­dependente – Anforderungen: ein hohes Maß an Funktionalität sicherzustellen etwa oder ein hohes Maß an Stabilität zu gewährleisten. In beiden Belangen hat sich die österreichische Bundesverfassung, gerade in der Zweiten Republik, vielfach und verlässlich bewährt. Und gerade der Verzicht auf Schönheit und Eleganz mag das befördert haben. In diesem Verzicht ermöglicht die österreichische Verfassung österreichische Lösungen im besten Sinn: Lösungen, die von Konsensorientierung und Pragmatismus getragen sind. Und in diesem Verzicht ist die österreichische Bundesverfassung selbst eine österreichische Lösung im besten Sinn.


Über Christoph Bezemek

Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht und Politik­wissenschaft und seit 2019 Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Schwerpunkte: Grundrechtsschutz, Staats­organisationsrecht, Staats- und Rechtstheorie. Visiting Professor an der Universidad Pan­americana in Mexico City. Rechtswissenschafts- und Philosophiestudium an den Universitäten Wien und Yale. [Foto: © Foto Furgler]