Antikorruption und Compliance: Transparenz statt Überregulierung
Österreich hat ein modernes Korruptionsstrafrecht. Die Zwischenbilanz fünf Jahre nach der letzten Anpassung des Gesetzes scheint dennoch durchwachsen: Die gesetzlichen Bestimmungen werden streng ausgelegt, es besteht Unsicherheit – interne Compliancevorgaben neigen daher zu überschießenden Regelungen. Ein weit gefasster Amtsträgerbegriff erschwert die Situation zudem.
Zentraler Erfolg ist die in den letzten Jahren eingetretene Bewusstseinsschaffung. Abseits dessen bestehen jedoch Nachteile auf verschiedensten Ebenen. Evident sind wirtschaftliche Negativeffekte, denen bereits durch Präzisierungen und eine weniger strenge Auslegung begegnet werden könnte. Weiters zu erwähnen ist die normative Kraft des Faktischen: Sind Regelsysteme zu streng und sozial inkompatibel, werden diese früher oder später in Details umgangen. Der Verstoß wird sozial toleriert, langfristig ist die Nachhaltigkeit des Systems gefährdet. Wesentlich scheint zudem, dass teils nur Symptome bekämpft werden: In tatsächlichen Korruptionsfällen findet eine Verlagerung in schwerer zu analysierende Bereiche statt. Die Praxis zeigt, dass die Spurenlage schlechter wird und wertvolle kleine Puzzlesteine fehlen, die früher leicht aufzufinden waren.
Als mögliche Lösung sollte daher die Integration eines Transparenz-Ansatzes mit konsequenter Dokumentation statt strikter Regulierungen und Verbote für die Randbereiche des Korruptionsstrafrechts diskutiert werden. Dies verbessert nicht nur die Spurenlage, sondern ermöglicht die Etablierung lebensnäherer, nachhaltiger Systeme mit Augenmaß, was zugleich Probleme für Amtsträger etwa in der privaten Lebensführung deutlich entschärfen könnte.