2016 – Thema A – Gerhard Jandl


Die Neutralität als Identitätsmerkmal?

Die österreichische Neutralität wird – in letzter Zeit mancher­­orts sogar verstärkt – als Merkmal österreichischer Identität bezeichnet und gelegentlich fast mythisch über­­höht. Die renom­mierte Carnegie-Stiftung hat eine „Besessenheit“ der Österreicher von ihrer Neutralität konstatiert, die sie geradezu als eine „säkulare Religion“ ausübten. Demgegenüber sagt etwa die 2013 vom Parlament ange­nommene Österreichische Sicher­heits­strategie, dass „Öster­reich seine sicherheits­politischen Gestaltungs­chancen in erster Linie im Rahmen der UNO, der EU, der OSZE, von Partner­schaften mit der NATO und des Europarats wahr­­­­nimmt“. Die Sicher­heits­strategie streicht das durch die neuen, so genannten asym­me­tri­schen Bedrohungen un­um­gänglich gewordene gemeinsame, arbeitsteilige Vor­gehen der Akteure ebenso hervor wie die zunehmende Bedeutung Inter­nationaler Organisationen und die ab­nehmende Wirksamkeit einzel­staatlichen Handelns.

„Nun sag, wie hast du’s mit der Neutralität?“, könnte man die Gretchenfrage an unser Land richten.

Der Autor dieser Zeilen plädiert dafür, die Neutralität nüchtern, realistisch und losgelöst von quasi-transzen­denten Gedanken zu betrachten. Die verfassungs- und völker­­rechtlichen Daten sind völlig klar: Das Neutralitäts­gesetz verbietet die Mitgliedschaft in militärischen Bünd­­nissen und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten. Punctum. Im allgemeinen Völkerrecht ist überdies dem Neutralen die Teilnahme, auch die indirekte Teilnahme, an Kriegen (im völkerrechtlichen Sinn) verboten, wobei aber solche ohnehin nicht mehr stattfinden. Von einem Neu­tralismus, der für politische Äquidistanz etwa zwischen einem Angreifer und einem Angegriffenen plädieren würde, ist nirgendwo die Rede.

Als Österreich der EU beitrat, hat es nicht nur keinen Neu­­­tralitätsvorbehalt erklärt, sondern sich ausdrücklich ver­pflichtet, die Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) voll mitzutragen. Dafür wurde im Bundes-Verfassungsgesetz ein eigener Artikel ge­schaffen, der dies ermöglicht. Dieser Art. 23j B-VG derogiert der Neutralität für den Bereich der GSVP. Alles, was in der GSVP stattfindet, ist damit neutralitätskonform, auch eine Beteiligung an einer möglichen künftigen ge­meinsamen europäischen Armee und/oder Verteidigung. Die österreichische Unterstützung Frankreichs, das nach den Terroranschlägen die Beistandsklausel des Lissabonner Vertrages aktiviert hat, ist erfreulicherweise geradezu selbst­verständlich und ohne jegliche neutralistische Begleitmusik erfolgt.

Mit der NATO, der wichtigsten sicherheitspolitischen Orga­ni­sation, ist Österreich durch zahlreiche Partner­schafts­­pro­gramme verbunden, wie viele andere neutrale und bündnisfreie Staaten auch. Die NATO räumt ihren Partnern beachtliche Mitwirkungsrechte ein, und diese sollte man nützen. Die NATO respektiert den Status ihrer Partner und drängt niemanden in Richtung Mitgliedschaft. Damit besteht für uns kein Anlass zu irgendeiner Berührungsangst. Über­dies hat die EU eine sehr enge Kooperation mit der NATO, die jüngst durch die Warschauer Erklärung weiter vertieft wurde.

In Summe ist ein aktives und zukunftsgerichtetes Mitwirken an der europäischen Sicherheitspolitik im Rahmen der EU und als Partner der NATO nicht nur angezeigt, sondern auch unumgänglich, damit Österreich als außenpolitischer Akteur weiterhin ernst genommen und nicht als „Trittbrett­fahrer“ abqualifiziert wird. Die Neutralität wird mit ihrem Kerngehalt wohl bestehen bleiben, darf uns aber nicht hindern, die gebotene Soli­darität mit unseren Partnern zu üben. Keinesfalls sollte sie dazu führen, dass wir – um es mit Karl Farkas zu sagen – „vertrauensvoll in unsere Vergangen­heit blicken“.


Über Gerhard Jandl

Jus- und Volkswirtschaftsstudium in Wien und Graz. Seit 1986 im Diplomatischen Dienst, Verwendungen an den Botschaften Kairo und Tunis und an der UNO-Vertretung New York. Leiter des Balkan­referats im Außen­amt, Botschafter in Sarajewo und in Belgrad, Sicher­heits­politischer Direktor im Außenamt. Seit 2018 Botschafter beim Europarat in Straßburg.