2021 – Norbert Mayer


// Wie viele Verfassungen braucht der Mensch? //

Eine müsste doch genügen. Die hierzulande führend von Hans Kelsen konzipierte, als Konsequenz aus dem Großen Krieg und dem Zerfall der Habsburger-Monarchie, hat sich bewährt: Seit November 1920 gilt, abgesehen von den Jahren 1934 bis 1945: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Daraus spricht ein Selbstbewusstsein liberaler Bürger mit Sinn für Gerechtigkeit. Ohne sie wären Reiche nichts anderes als gewaltige Räuberbanden. Bauen wir also weiter auf rechtspositivistische Stabilität, die auf Grundrechten beruht. Demokratie und Rechtsstaat sind untrennbar und gleichwertig miteinander verbunden.
Andererseits aber gibt es ernsthafte Denker, die glauben, dass Verfassungsformen einem Kreislauf unterworfen seien. Die Herrschaft von Monarchen, Tyrannen, Aristokraten, Oligarchen, Demokraten und Ochlokraten würden sich regelmäßig ablösen. Das mutmaßten etwa der Grieche Polybios, der Florentiner Machiavelli und der Brite Thomas Hobbes. Sie lebten in interessanten Zeiten. Da ist es gar nicht so leicht, das Gleichgewicht der Kräfte zu wahren, die richtige Mischung an „checks and balances“ zu finden.
Auch heutzutage leben wir mitten im dynamischen Wandel. In welcher Verfassung ist die Europäische Union? Derzeit schrumpft sie gerade, plant aber schon wieder Expansionen. Welche weitergehende, formelle Verfassung will die EU schaffen, welche Vertiefungen der „rule of law“? Wird sich die Debatte pro und kontra Staatenbund oder Bundesstaat, die man in den Federalist Papers von James Madison nachlesen kann, in paradoxer Form wiederholen? Und welche Auswirkungen wird das auf die Verfassung Österreichs haben?


Über Norbert Mayer

Studium und Unterricht von Literatur und Sprachen in Graz, London und New York. Seit 2003 leitender Redak­teur im Feuilleton der „Presse“ und mehrfach ausgezeichnet. Zuvor in Graz, Wien, Brüssel und Berlin als Redakteur für Politikressorts und als Nach­richten­chef tätig. [Foto: © Clemens Fabry]