// Die unternehmerische Kraft für Österreich und Europa stärker nützen //
Im Bedenk- und Gedenkjahr 2020 stand die Frage „In welcher Verfassung sind Österreich und Europa?“ aufgrund der Covid-19-Pandemie unter einem außergewöhnlichen Stern. Unabhängig von der Beurteilung, wie einzelne Staaten auf diese Gefahr reagiert haben, zeigte sich einerseits, dass wir es in Zukunft besser schaffen müssen, auf Bedrohungsszenarien im Sinne der Resilienz vorbereitet zu sein. Andererseits nehmen in solchen Krisensituationen das Handeln des Staates und die Rufe danach stark zu.
Der Staat wird nicht alles lösen können
Weder soll der Staat den utopischen Anspruch haben, dass er sich um alles kümmern muss und kann, noch dürfen wir als Bürgerinnen und Bürger den Anspruch haben, dass der Staat alles lösen wird. Eines muss uns bewusst sein und es offenbart sich jetzt stärker denn je: Die Wertschöpfung kommt von der produktiven Wirtschaftstätigkeit. Das Geld, das jetzt ausgeben wird, ist keine „Mildtätigkeit“ des Staates, sondern wurde und wird von vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern erwirtschaftet (werden müssen).
Unternehmerisches Denken und Handeln fördern
Denn unseren Wohlstand wird es auch in Zukunft nicht in einer gelenkten Marktwirtschaft bzw. neuen Staatswirtschaft oder durch das große Geldverteilen, sondern nur in einer freien Marktwirtschaft geben, in der sich Innovation und Unternehmertum entfalten können. Diese positive Dynamik der Marktwirtschaft gilt es zu nützen, um aus Krisenphasen herauszukommen. Denn jede Herausforderung bietet gleichzeitig (unternehmerische) Chancen und unternehmerisches Denken und Handeln hilft dabei, diese zu nützen: Probleme erkennen, Lösungen entwickeln und diese auch umsetzen. Ganz im Sinne Peter F. Druckers: Eine unternehmerische Gesellschaft für Österreich und Europa!