Bildung: Die Antwort auf viele Integrationsfragen
Anlässlich der „Thesen 2016“ wurde auf Handlungsdefizite verwiesen – so u.a. darauf, auf dem „Fundament der Errungenschaften der Aufklärung offensiv und entschieden gegen alle autoritären und populistischen Versuchungen und für Toleranz und Respekt, die unantastbare Menschenwürde und für den Rechtsstaat“ einzutreten. Im Integrationsbereich sind wir dabei einen großen Schritt weitergekommen: Das Integrationsgesetz 2017 gibt verpflichtende Wertekurse vor – die Grundlage, um unser unverrückbares Fundament an gesellschaftlichen Werten an ZuwanderInnen zu kommunizieren und einen Dialog auf Augenhöhe zu führen.
Zudem trägt das Vermitteln unserer Werte zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit bei, insbesondere zur Stärkung der Gleichberechtigung der Frauen. In der Rolle der Frau fokussieren sich nicht nur für Integrationsprozesse wesentliche Elemente: Sie sind Multiplikatorinnen, Vorbild in den Familien und zumeist Bildungsverantwortliche für ihre Kinder. Im Sinne der gemeinsamen gesellschaftlichen Identität gilt es daher, Frauen in ihrem Integrationsverlauf besonders zu unterstützen.
Integration bedeutet Teilhabe an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen: Gerade Bildungsangebote – von Sprachschulung über Ausbildung und die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland – sind die Basis für gesellschaftliche Teilhabe, Berufseinstieg, Selbstbestimmung und folglich Selbsterhaltungsfähigkeit. Damit erreichen wir sozialen Zusammenhalt statt Ausgrenzung und Miteinander statt Gegeneinander.