2018 – Stephan Hinghofer-Szalkay


Jurisprudenz zwischen Europäisierung und nationaler Tradition
In das Jahr 2018 fällt das 100-Jahr-Jubiläum der Republik, bereits letztes Jahr wurden 150 Jahre Dezemberverfassung gefeiert. Das ABGB besteht nun seit über zwei Jahrhunderten. All diesen Meilensteinen ist gemein, dass sie – wie auch das bald anstehende Jubiläum des B-VG – weit mehr prägen als das positive Recht. Sie prägen das österreichische Rechtsdenken und gingen aus diesem hervor. Die Europäisierung brachte offene Staatlichkeit mit sich und nunmehr auch die Forderung, die rechtswissenschaftliche Ausbildung auf wenige europäische Zentren zu konzentrieren. Doch ist Jurisprudenz – Rechtsgelehrsamkeit – mehr als empirische Wissenschaft. Letztere kann sie informieren, aber nicht ersetzen. Jurisprudenz systematisiert, verbindet aktuelle Paradigmen zur physischen Welt mit dem Normativen und bringt gerade dabei regionale Eigenheiten zum Ausdruck. Diese wirken staatstragend und systemstabilisierend. Markantes Beispiel ist die inhärent österreichische Staatsrechtslehre zum Föderalismus oder zur Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Republik bedarf daher künftig einer Jurisprudenz, welche auf zwei Beinen steht: Einerseits auf einer festen Verankerung im europäischen und globalen Diskurs, andererseits aber auf einer ebenso festen Verankerung in der eigenen Tradition. Dies setzt jedoch eine Kenntnis der Entwicklungsgeschichte österreichischen Rechts und österreichischen Rechtsdenkens voraus, welche in einer anwendungsorientierten Juristenausbildung mit Blick auf die Schnelllebigkeit und Komplexität des heutigen Rechts bedroht ist. Savignys Ideal der Rechtswissenschaft als organische Weiterentwicklung des Rechtsdenkens mag überholt sein. Seine Ansätze verdienen dennoch weiter Beachtung – auch und gerade in einem europäisierten Österreich, welches global wettbewerbsfähig sein will.


Über Stefan Hinghofer-Szalkay

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz. Diplo­matische Akademie und internationale Forschungsaufenthalte. Ver­schiedene Tätigkeiten an Universitäten, u.a. Gastprofessur an der Uni­versität Antwerpen, zuletzt in Graz für die Lehre zu Islamischem Recht als rechtstatsächliches Phänomen und seiner Verortung im europäischen und nationalen Recht. Derzeit Universitätsassistent am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz, Fachbereich: Systemvergleichung. [Foto: © OPERNFOTO]